Die aktualisierte Version 2.1 des R-Moduls ist veröffentlicht. In Anlehnung an das CO2-Modul wurde nun auch das R-Modul um ein Klassensystem erweitert. Dieses belohnt den maximalen Einsatz von Recyclingmaterial im Beton.
Der Mindestanteil beträgt wie bei der bisherigen Version des R-Moduls 10 Vol.-% R-Material. Abhängig vom R-Materialgehalt können fortan bis zu vier Sterne vergeben werden:
R-Modul Klasse | Mindestgehalt an R-Material |
Level 1 (1 Stern) | 10 Vol.-% |
Level 2 (2 Sterne) | 20 Vol.-% |
Level 3 (3 Sterne) | 40 Vol.-% |
Level 4 (4 Sterne) | 80 Vol.-% |
Betonhersteller, die ein CSC-Zertifikat der Stufe Silber oder höher vorweisen, können nach dem neuen R-Modul zertifiziert werden. Alle Einzelheiten zu den Werks- und Produktanforderungen zur Erfüllung des R-Moduls, sind im aktualisierten Technischen Handbuch zum R-Modul beschrieben.
Das Handbuch kann hier heruntergeladen werden.
Das CSC R-Modul wird auf dem Zertifikat durch ein zusätzliches „R“-Label und die Anzahl der vergebenen Sterne ausgedrückt.
Mit der Einführung des CSC R-Moduls Version 2.1 verfolgt das CSC das Ziel, die Kreislaufwirtschaft weiter zu fördern und den Einsatz von rezyklierten Gesteinskörnungen im Beton unterstützen.
Die aktualisierte Version ist nun auch auf Deutsch verfügbar. Alte R-Modul-Zertifizierungen nach der Version 2.0 können bis zum 31.12.2022 registriert werden und Zertifikate mit dem alten R-Modul müssen bis zum 30.06.2023 ausgestellt werden.
Wesentliche Unterschiede beider Versionen
R-Modul Version 2.0 | R-Modul Version 2.1 |
Ein Label für alle R-Betone mit mindestens 10 Vol.-% Gehalt an R-Material. | Klassifizierung nach vier R-Modul Klassen |
Aus dem Label geht hervor, dass mindestens 10 Vol.-% Gehalt an R-Material in der Betonzusammensetzung enthalten ist. Es findet keine weitere Klassifizierung statt. | Aus den jeweiligen Labels geht hervor, dass mindestens 10, 20, 40 oder 80 Vol.-% Gehalt an R-Material in der Betonzusammensetzung enthalten ist. |
Kriterium R5: Es muss keine jährliche Konformitätserklärung abgegeben werden. | Kriterium R5: Es muss eine jährliche Konformitätserklärung abgegeben werden (siehe Anhang des Technisches Handbuches) |