CSC-Zertifizierung während der aktuellen Situation von COVID-19

In Allgemein, Headline by Michael Buchmann

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus) hat uns dazu veranlasst, die folgenden, ab dem 30.03.2020 bis zum 31. Juli 2020 gültigen, vorübergehenden Maßnahmen zu ergreifen:

Re-Zertifizierung bestehender Zertifikate

  • CSC-Zertifikate, die vor dem 31. Juli 2020 ablaufen, erhalten eine außerordentliche Nachfrist von drei Monaten, wenn Sie dem CSC-Sekretariat schriftlich Ihre Absicht bestätigen, eine Re-Zertifizierung durchzuführen. Die Re-Zertifizierung ist nach der Übergangsfrist erforderlich, um das CSC-Zertifikat aufrechtzuerhalten.
  • Bei der Re-Zertifizierung wird die jeweilige Übergangsfrist von der Gültigkeitsdauer des neuen Zertifikats abgezogen: Damit endet das erneuerte Zertifikat genau drei Jahre nach dem regulären Ablaufdatum des ursprünglichen/vorherigen CSC-Zertifikats.

Vorläufige Zertifizierungen

  • Bis zum 31. Juli bietet das CSC außerordentlich die Möglichkeit an, ein “vorläufiges CSC-Zertifikat” zu erhalten.
  • Die Lizenz-Gebühren für die Registrierung eines vorläufigen Projekts entsprechen den Gebühren eines regulären Projekts.
  • Ein vorläufiges CSC-Zertifikat ist 3 Monate gültig. Es kann ausschließlich auf der Grundlage der in der CSC-Toolbox hochgeladenen und vom Auditor bestätigten Nachweise erhalten werden. Vorläufige Zertifikate werden automatisch zurückgezogen, wenn innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung des vorläufigen Zertifikats kein Standortaudit stattfindet. Provisorische Zertifikate werden in reguläre Zertifikate umgewandelt, sobald die fehlenden Standortaudits durchgeführt wurden.
  • Das CSC verlangt keine zusätzlichenRegistrierungsrechte, wenn eine vorläufige Zertifizierung in ein reguläres Zertifikat umgewandelt wird. Eine Kompensation für den eventuellen Mehraufwand der Zertifizierungsstelle muss zwischen der zertifizierenden Partei und der jeweiligen Zertifizierungsstelle vereinbart werden.

Weitere Anweisungen können über das CSC-Helpdesk oder die mit dem Auditierungsprozess beauftragte Zertifizierungsstelle eingeholt werden.

Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen den Bedürfnissen unserer Kunden zu genügen und dazu beizutragen, das Risiko für ihre persönliche Gesundheit zu minimieren.

Diese Maßnahmen werden im Juni 2020 erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst.